Meldepflichtiges

Für nachfolgend aufgeführten Pflanzenkrankheiten besteht Meldepflicht.

Haben Sie eine meldepflichtige Krankheit festgestellt oder den Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit, so informieren Sie bitte umgehend den Vorstand darüber. Dieser leitet dann weitere Maßnahmen ein.